Inhalt:
- 1 H4-Birne
- 4 Kugelbirnen
- 2 Sicherungen
Lichtpflicht in Tschechien
Ab dem 1. Juli 2006 dürfen Autofahrer in Tschechien nur noch mit
eingeschaltetem Licht fahren. Erlaubt sind sowohl Abblendlicht, als auch spezielles Tagfahrlicht. Die Verwendung von Nebelscheinwerfern ist verboten. Bei Nichtbeachten dieser Vorschrift können Autofahrer mit Bußgeldern in Höhe von ca. 35 Euro rechnen.
Außerdem müssen Kraftfahrer in Tschechien ein Set mit
Ersatzglühbirnen für das Fahrzeug mitführen. Bei Verstößen droht eine gebührenpflichtige Verwarnung in Höhe von 10 Euro.