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Lexikon > Teil 35KindersitzEin Kindersitz ist eine Sitzvorrichtung speziell für Kinder. Sie wird auch Rückhaltevorrichtung genannt. Der Sitz dient dazu, einen sicheren Transport für Kinder zu gewährleisten. Dadurch wird die Sitzposition des Kindes so erhöht, dass der Sicherheitsgurt des Fahrzeugs nicht am Hals entlang verläuft, sondern über die Schulter.Kindersitze müssen amtlich genehmigt und geeignet sein und mit Prüfsiegel versehen sein. Nach § 21 (1a) der Straßenverkehrsordnung dürfen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder die kleiner als 150 cm sind in Fahrzeugen nur mit Kindersitz transportiert werden. Kinder, die größer als 1,5m sind, jedoch jünger als 12 Jahre alt sind dürfen also ohne Sitz befördert werden. Für den Fall, dass ein Kind älter als 12 Jahre, jedoch kleiner als 150cm ist, empfiehlt sich trotz alledem die Verwendung eines Kindersitzes, um die volle Funktionsfähigkeit des Sicherheitsgurtes zu gewährleisten. Ein Kindersitz gilt als geeignet, wenn er dem Gewicht und der Größe des Kindes entspricht.
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