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Lexikon > Teil 40Kraftfahrzeugbatterie/StarterbatterieDie Starterbatterie dient dazu, die für das Starten des Verbrennungsmotors notwendige elektrische Energie zu liefern. Außerdem versorgt sie bei Stillstand des Motors die eingeschalteten elektrischen Verbraucher und wird vom Generator (Lichtmaschine) während des Motorbetriebs aufgeladen, ähnlich wie ein Ladegerät einen Akku auflädt. Bei Kraftfahrzeugen werden hauptsächlich Bleibatterien verwendet.Beim Anlassen eines Verbrennungsmotors werden kurzfristig hohe Ströme von mehreren 100 bis 1000 Ampere vom Anlassermotor benötigt. Die Kraftfahrzeugbatterie muss auch bei niedrigen Temperaturen in der Lage sein, diesen Strom zu liefern und darf während des Startvorgangs nicht zu stark abfallen. Deshalb haben Starterbatterien einen geringen elektrischen Innenwiderstand. Aufbau und Funktion einer KraftfahrzeugbatterieEine Autobatterie – wie sie oft umgangssprachlich genannt wird – besteht aus mehreren Zellen, die den Grundbaustein der Batterien darstellen. Die Zellen bestehen aus der positiven Elektrode (Pluspol), der negativen Elektrode (Minuspol), dem Elektrolyten und dem Zellenbehälter. Der Grundwerkstoff für die Elektrodenplatten ist Blei. Als Elektrolyt wird mit Wasser verdünnte Schwefelsäure verwendet.Während des Betrieb des Verbrennungsmotors eines Fahrzeugs gibt der Generator im Ladevorgang elektrische Energie ab, die durch chemische Reaktionen gespeichert werden. Während des Entladens wird die gespeicherte elektrische Energie wieder freigesetzt, wobei die chemischen Reaktionen rückgängig gemacht werden. Wird ein Fahrzeug längere Zeit nicht benutzt, entlädt sich die Batterie zunehmend. Es entsteht an beiden Platten Bleisulfat. Letztendlich entsteht ein gewaltiger Kapazitätsverlust, den man als „grobkristalline Sulfatierung“ bezeichnet. Dies führt zum Totalausfall der Starterbatterie.
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