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Lexikon > Teil 61NebelschlussleuchteDie Nebelschlussleuchte ist, wie der Rückfahrscheinwerfer, eine hinten am Fahrzeug angebrachte Zusatzleuchte. Sie leuchtet besonders hell und dient dazu, dass Fahrzeug für den nachfolgenden Verkehr besser sichtbar zu machen. Sie sind wie das Bremslicht oder das Rücklicht entweder paarweise symmetrisch oder einzeln in der Mitte des Fahrzeugs oder links davon montiert.Die Nebelschlussleuchte dient ausschließlich zur Sicherheit im Straßenverkehr. Auf Grund ihrer starken Helligkeit darf sie in Deutschland nur bei Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden. Bei größeren Sichtweiten muss sie ausgeschaltet bleiben, da die Scheinwerfer sonst die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer blenden. Zur Kontrolle über den Gebrauch der Leuchte ist im Armaturenbrett eine Kontrolllampe vorgeschrieben, die den Fahrer auf den Gebrauch der Leuchte hinweist. Beim Ziehen eines Anhängers kann die Nebelschlussleuchte des Zugfahrzeugs abgeschaltet werden, um Strom zu sparen und die Eigenblendung durch Reflektion der Leuchte am Anhänger zu vermeiden.
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