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Lexikon > Teil 60NebelscheinwerferEin Nebelscheinwerfer sind tief angebrachte und breitstrahlende Scheinwerfer an Kraftfahrzeugen. Sie dürfen bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schnee eingeschaltet werden. Allerdings dürfen sie nicht zusammen mit dem Standlicht oder dem Abblendlicht oder beiden leuchten. Ebenso ist eine Benutzung der Nebelscheinwerfer ohne erhebliche Sichtbehinderung durch Wettereinflüsse verboten, da eine gewisse Blendungsgefahr für den Gegenverkehr besteht.In Deutschland dürfen sie als einzige Scheinwerfer nicht nur weißes, sondern auch hellgelbes Licht ausstrahlen. Werden bei dichtem Nebel Scheinwerfer benutzt, so ist zu beobachten, dass der Nebel das Licht bevorzugt in Richtung der Lichtquelle (Birnen) zurückstrahlt. Man blendet sich selbst. Nebel besteht aus feinsten Wassertröpfchen, die Licht reflektieren. Die Reflektion zeigt sich deutlich beim Gebrauch des Fernlichts im Nebel, wodurch die Sicht durch die Eigenblendung noch stärker beeinträchtigt wird. Nebelscheinwerfer vermeiden diesen Effekt der Reflektion, indem sie möglichst tief angebracht sind, und somit der Winkel zwischen Scheinwerfern und dem Blickwinkel des Fahrers möglichst groß ist.
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