Bremslicht
Nach gesetzlichen Vorschriften muss jeder Pkw, der in Deutschland zugelassen ist, über Bremslicht verfügen. Gemäß § 53 StVZO muss jedes Fahrzeug sogar zwei Bremslichter besitzen. Nach EU-Recht müssen Neuwagen seit 1998 eine dritte Bremsleuchte besitzen. Es muss hell genug sein, um auch am Tage gut sichtbar zu sein. Die Bremslichter sind jeweils links und rechts, neben den Rücklichtern am Fahrzeug angebracht. Die neu vorgeschriebene dritte Bremsleuchte befindet sich mittig im Fahrzeugheck und besteht meist aus LED-Licht.
Funktion des Bremslichts
Betätigt wird das Bremslicht über einen Schalter, der am Bremspedal angebracht ist. Dieser Schalter am Pedal registriert das Metall und schaltet die Leuchten ein. Bei neueren Fahrzeugen wird das Signal an ein Steuergerät gesendet, welches widerrum das Bremslicht aktiviert.
Adaptive Leuchten
Eine moderne und fortschrittliche Weiterentwicklung ist das adaptive Bremslicht. Adaptiv bedeutet anpassungsfähig. Es wird verwendet, um den nachfolgenden Verkehr über die Stärke des Bremsvorgangs zu informieren. Bei einem normalen Bremsvorgang leuchtet das Licht ganz normal auf, wie bei einer herkömmlichen Bremsleuchte. Bei einer Notbremsung mit starken Bremsdruck der Bremse blinkt das Bremslicht dagegen mehrmals pro Sekunde und der nachfolgende Verkehr wird gewarnt. Wird dabei bis zum vollständigen Stillstand des Fahrzeugs gebremst, wird die Warnblinkanlage automatisch aktiviert. Das adaptive Bremslicht soll die Reaktionszeit verkürzen und so Unfälle vermeiden helfen.
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