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Lexikon > Teil 1AbblendlichtJedes Fahrzeug, das für den Straßenverkehr zugelassen ist, verfügt über ein Abblendlicht. Es dient zur Ausleuchtung des Bereichs vor dem Fahrzeug. Die Reichweite beträgt etwa 70 m und ist damit deutlich kürzer als die Reichweite des Fernlichts.Um den entgegenkommenden Verkehr nicht zu blenden und den rechten Straßenrand für den Fahrer deutlich erkennbar zu machen, sind Abblendlichter asymmetrisch eingestellt. Das bewirkt, dass das Abblendlicht auf der reichten Fahrbahnseite eine größere Leuchtweite besitz, wie auf der linken. In Ländern mit Linksverkehr ist dies entsprechend entgegengesetzt ausgeprägt. Die Asymmetrie wird durch schräge Streuungsmuster in der Streuscheibe des Scheinwerfers oder durch entsprechende Form des Reflektors erzeugt. Scheinwerfer mit Halogenlampen haben zwei Glühfäden. In der Kurzbezeichnung werden sie als „H4“ bezeichnet. Das „H“ steht für Halogenlampe und die „4“ kennzeichnet die Bauart der Lampe. Eine Halogenlampe H4 hat unter dem Glühfaden einen Abdeckschirm für das Abblendlicht. Dieser soll verhindern, dass Lichtstrahlen nach unten austreten können und nur aus dem oberen Teil des Scheinwerfers austreten können. Scheinwerfer für Abblendlicht und Fernlicht sind bei eingeschaltetem Licht oben hell und unten dunkel. Abblendlicht mit Xenon-Scheinwerfer müssen wegen der großen Blendgefahr für den Gegenverkehr eine automatische Leuchtweitenregulierung besitzen, um sicherzustellen, dass das Abblendlicht bei Fernlicht immer mitleuchtet.
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