Elektronische Wegfahrsperre
Die elektronische Wegfahrsperre hat die Aufgabe, das unbefugte Benutzen eines Fahrzeugs zu verhindern. Seit Januar 1995 müssen alle in Deutschland neu zugelassenen Pkws mit einer Wegfahrsperre ausgerüstet sein. Eine elektronische Wegfahrsperre besteht aus einem Steuergerät, das mit dem Motorsteuergerät verbunden ist. Die Wegfahrsperre wird automatisch aktiviert nach Abschaltung der Zündung. Dadurch wird das Motorsteuergerät blockiert. Außerdem können weitere Bauelemente, die den Motorstart verhindern, wie z.B. der Starter oder die Kraftstoffpumpe miteinbezogen werden.
Funktionsweise einer elektronischen Wegfahrsperre
Für elektronische Wegfahrsperren werden überwiegend Transpondersysteme verwendet. Der Transponder befindet sich in Form eines Mikrochips im Zündschlüssel. Jeder Zündschlüssel unterscheidet sich durch einen Festcode, der im Transponder gespeichert ist. Wird die Zündung vom Fahrer eingeschaltet, wird der Transponder aktiviert. Nun sendet dieser seinen Festcode an das Steuergerät der Wegfahrsperre. Ist der Code gültig, wird vom Steuergerät der Wegfahrsperre ein Wechselcode im Motorsteuergerät abgefragt, der nach dem Zufallsprinzip nach jedem Motorstart neu festgelegt wird. Der Motor kann nur gestartet werden, wenn der korrekte Wechselcode erkannt wird.
Auch eine elektronische Wegfahrsperre kann keinen 100%-igen Schutz gegen Diebstahl garantieren. Der „Wettlauf“ zwischen den Autoherstellern und Autodieben wird daher auch in Zukunft weitergehen und die elektronische Wegfahrsperre wird auch in Zukunft weiterentwickelt werden müssen.
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