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Lexikon > Teil 80SitzheizungEine Sitzungsheizung gehört bei Fahrzeugen mit Ledersitzen in der Regel zum Lieferumfang. Ebenso gehört in Fahrzeugen der gehobenen Klasse die Sitzheizung zur Serienausstattung. Zusätzlich zu den Vordersitzen sind hier auch die Rücksitze gleichermaßen ausgestattet.Bei Kleinwagen und Mittelklassewagen ist die Sitzheizung meist generell aufpreispflichtig. Eine Sitzheizung in einem Fahrzeug funktioniert aus Heizdrähten, die im Bezug des Sitzes eingebaut sind. Die Heizdrähte sind in den Bezug der Sitzfläche, der Sitzwangen und der Rückenlehne eingearbeitet. Sie bestehen aus flexiblen, elektrischen Leitungen. Funktion einer SitzheizungEine Sitzheizung kann in der Regel in mehreren Stufen eingestellt werden. Die Bedienung der Heizung erfolgt über einen Bedienschalter, der einen Drehregler enthält und mit einem Potentiometer verbunden ist. Je nach Stellung des Reglers wird die Spannung eines elektrischen Signals verändert. Dies regelt über den Schaltkreis in der Bordelektrik die Heizleistung. Dadurch wird für die Heizelemente in den Sitzen ein Strom erzeugt. In den Heizelementen befindet sich als Überhitzungsschutz ein mit der Regelungselektronik verbundener NTC-Heißleiter. Dieser unterbricht ab einer bestimmten Temperatur in der Sitzfläche die Heizleistung solange, bis die Temperatur wieder ein normales Maß erreicht hat.Die Sitzheizung kann entweder direkt in den Schaum des Sitzes eingebaut sein oder sie wird bei Fahrzeugen der gehobenen Preisklasse als Heizung in den Sitzbezug eingenäht.
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