Bremse/Bremsanlage
Eine Bremse ist Bestandteil einer Bremsanlage. Sie dient zur Verzögerung und Verhinderung von Rollbewegungen bei einem Fahrzeug. Alle Bestandteile die zur Bremse gehören, werden im Zusammenhang als Bremsanlage bezeichnet. Beim Bremsvorgang wird die Bewegungsenergie des Fahrzeugs durch in Wärme umgewandelt. In der Regel besitzen Kfz sowohl eine Betriebsbremse, wie auch eine Feststellbremse zum Parken (Parkbremse). Die Anforderungen an eine Bremsen und Bremsanlagen, ihr Sollzustand, ihre Arten und ihre Überwachungsintervalle sind gesetzlich festgelegt.
Physikalische Grundlagen beim Bremsvorgang
Beim Bremsvorgang entsteht Wärme, wenn die Bremsbeläge gegen die rotierende Bremstrommel oder Bremsscheiben gepresst werden. Zur Kühlung der Bremse wird der Fahrtwind genutzt. Um die Wärmeenergie abzugeben, reicht die Bremszeit häufig nicht aus. Da die Bremsen einen Teil der Wärmeenergie speichern müssen, ist ein entsprechend großes Werkstoffvolumen erforderlich.
Die beste Verzögerung erreicht ein Fahrzeug, wenn zwischen Reifen und Fahrbahn eine ausreichende Haftreibung besteht. Wird die Anpresskraft bzw. die Bremskraft zwischen dem Bremsbelag und der Bremsscheibe (bzw. der Bremstrommel) zu groß, wird die Haftreibung zwischen Reifen und Fahrbahn überschritten und die Reifen blockieren. Man spricht hier von Gleitreibung zwischen Fahrbahn und Reifen. Blockierende Räder sind von Nachteil, denn die Lenkbarkeit ist nicht mehr gewährleistet, das Fahrzeug neigt zum Ausbrechen (Schleudern), der Reifenverschleiß nimmt deutlich zu und die Bremsverzögerung lässt deutlich nach.
Hydraulisch betätigte Bremse
Bei einem Pkw werden üblicherweise in der Bremsanlage Hydraulikbremsen verwendet. Wird vom Fahrer das Bremspedal betätigt, wird ein Hydraulikkolben im Bremszylinder mechanisch bewegt. Diese Kraft wirkt über die Bremsflüssigkeit in der Hydraulikleitung auf die Kolben in den Bremszylindern und somit auf die Bremsklötze bei Scheibenbremsen oder auf die Bremsbacken bei Trommelbremsen drückt. Bei Pkws müssen aus Gründen der Sicherheit mindestens zwei voneinander unabhängige Bremskreise gegeben sein, die entweder auf die Vorderachse und Hinterachse oder diagonal aufgeteilt sind. So wird sichergestellt, dass bei einem Ausfall der Bremsanlage die Bremse nicht vollständig versagt.
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